Kennen Sie…
Ihre Rechte und Pflichten als Grundbesitzer oder Verwalter betreffend Schnee und Winterdienst?
WENN Sie eine Person anzeigt oder noch schlimmer, sich jemand verletzt, weil der Gehsteig vor Ihrem Haus (Mietshaus) nicht geräumt bzw. vom Glatteis befreit wurde, DANN hagelt es Strafen und Schadensersatzforderungen! Denn JEDER der Ihren Gehsteig bei Schneelage bzw. Glatteis benutzt, fällt in Ihren Verantwortungsbereich! Daher zuverlässig darauf achten, dass ab 06:00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr Nachts Ihr Gehsteig gefahrlos begehbar ist und keine Rutschgefahr besteht.
WER SICH VON SEINEM WINTERDIENST BEFREIEN MÖCHTE
KANN DIESEN ABGEBEN
ABER VORSICHT!
Nicht jedes Schneeräumungs – Winterdienst Unternehmen erfüllt die dafür nötigen Kriterien! Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und fordern Sie jetzt sofort unser Gratis E-Book an.