Winterdienst 1140 Wien Winterdienst Penzing

Soviel vorweg, die Durchführung des Winterdienstes obliegt nicht nur dem Straßenerhalter!

Sondern vorrangig auch Geschäftsbetreibern, Hauseigentümern bzw. Mietern und deren gesetzlichen Vertretern.

Alle Personen also auch in Wien 1140 Penzinz angesiedelte und Gewerbebetreibende welche für Gehsteige bzw. öffentlich zugängigen Wege und Plätze verantwortlich sind (Bei Mietern, wenn im Mietvertrag der Winterdienst so vereinbart ist, Abtrettung der Winterdienst- Pflicht).

Die Winterdienst-Verordnung von 2003 gilt somit für alle, die für die Schneeräumung, Streuung und die Einkehrung von Streumitteln auf öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich sind.

Penzinger aufgepasst!

Die Winterdienst Verpflichtung gilt für alle Verkehrsflächen, die für den öffentlichen Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr (zum Beispiel Fahrbahnen, Radwege, Gehsteige, Gehwege) bestimmt sind. Für Schneeräumung, Streuung und Einkehrung auf Gehsteigen und Gehwegen sind in der Regel die angrenzenden Grundeigentümerinnen beziehungsweise Grundeigentümer zuständig. Die Verantwortung für Fahrbahnen liegt bei den Straßenerhaltern.

Im Wiener Stadtgebiet ist die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen zuständig. Die Bundesstraßen A (Autobahnen) und S (Schnellstraßen) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden jedoch von der ASFINAG betreut.

 Mit der für Wien geltenden Winterdienst-Verordnung 2003 wurde ein Kompromiss zwischen Umweltschutz und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefunden.

Wir übernehmen Ihren Winterdienst mit allen Pflichten und übernehmen rechtsgültig die Haftung!
Winterdienst für den
14. BEZIRK, PENZING IN WIEN