Vom Wintereinbruch zum Winterdienst

Teil 3 die 5 Ws des Winterdienstes
Die 5 Ws- WER- WO- WANN- WIE- WARUM…
WIE geräumt werden muss!

Neben vielen weiteren Vorgaben hier die am häufigsten anzuwendende:

Gehsteige bis 1,50 m sind komplett zu räumen breitere Gehsteige müssen mindestens zu 2/3 geräumt werden das übrige Drittel darf nach Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde als Schneeablage verwendet werden. Die mindestbreite ist jedoch immer 1,50 m.

Zusätzliche Verordnungen: siehe hier https://www.wien.gv.at/umweltschutz/winterdienst/

WARUM geräumt werden muss
Gehsteigbenutzer sollen durch die Winterdienstpflicht vor Gefahren geschützt werden.

WICHTIG: Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu hohen Verwaltungsstrafen und Schadenersatzklagen führen.
Es besteht die Möglichkeit, die Pflichten an ein Winterdienst- Unternehmen zu übertragen, Seriöse Anbieter übernehmen somit die Pflichten und die Haftung.

ABER VORSICHT! Bei einem Schaden liegt die Beweispflicht beim Geschädigten, dieser muss beweisen können das ihm kein Verschulden anzulasten ist. Daher vorsicht bei der Wahl des Winterdienst- Anbieters!

Dies ist ein Information Beitrag der Firma:
Schneeservice Wien West
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