Vom Wintereinbruch zum Winterdienst

Teil 2 von 3 die 5 Ws des Winterdienstes
Die 5 Ws- WER- WO- WANN- WIE- WARUM…

WER muss für den Winterdienst sorgen Prinzipiell gelten die allgemeinen Winterdienstvorschriften für JEDEN!

Haus und Liegenschaftseigentümer sind daher genauso in der HAFTUNG wie der öffentliche Straßendienst.

Nämlich dann, wenn es um ihre Grundstücksgrenzen geht.
Die Arbeit und somit die Haftung kann aber an dritte Personen abgegeben werden.
Beispiel.: Der Hauseigentümer beauftragt ein seriöses Winterdienstunternehmen.
WO gilt die Winterdienstverordnung
Winterdienst betrifft Gehwege, Gehsteige, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Flächen welche öffentlich zugänglich sind.
Die Sicherheitsvorschriften betreffen auch die Dächer! Gefahrenquellen wie Eisbildungen oder Schneewechten müssen entfernt werden.
WANN gelten die Winterdienstvorschriften
Die Winterdienstverordnung gilt in allen Wintermonaten (also in der Regel von Nov. bis April) behält aber auch Gültigkeit außerhalb dieses Zeitraumes, denn grundsätzlich gilt „Winterliche Verhältnisse, also Schnee und Eis“, und zwar täglich von 6 bis 22 Uhr.
Natürlich gibt es auch Ausnahmegründe, im Gesetz steht daher das Wort „zumutbar“.
Wenn es zum Beispiel unentwegt schneit ist es nicht zumutbar immer dafür zu sorgen das der Gehsteig schneebefreit ist.
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Schneeservice Wien West